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Sind Twitter-Mashups illegal?

Kommentar Alex Schestag: Ja, wenn man Twitterstreams einer einzelnen Person oder zu einem Schlüsselwort aggregiert und separat veröffentlicht, kann sich die Frage stellen. Aber hier muß man m. E. auch differenzieren, nämlich zwischen dynamischer Generierung und statischer Darstellung solcher Mashups: Ist eine Mashup, den jeder für sich *dynamisch* erstellen kann, eine Veröffentlichung? Wenn ich Tweets nach einem Schlüsselwort oder Usernamen filtere und mir persönlich den generierten Stream anzeigen lasse, ist das m. E. keine Veröffentlichung. Das ist ein privater Gebrauch der Twitter-Datenbank durch die Twitter-API, den Twitter explizit zuläßt. Und wenn ich so ein Tool schreibe und zur Verfügung stelle, stelle ich meinen Usern nur die Mittel der API zur Verfügung, keinen konkreten, urheberrechtlich geschützen Stream. Etwas anderes wäre die statische Veröffentlichung eines speziellen Streams auf einer Webseite. Das geht evtl. wirklich nur mit Zustimmung der Beteiligten. Aber sowas habe ich bisher nur selten gesehen, z. B. bei Twitterinterviews. // Plus: Twitter und Recht – Sind Tweets urheberrechtlich geschützt ?